Infos und Links
SCHULEINSCHREIBUNG 2023/24
Schulpflichtig für das Schuljahr 2023/24 sind alle Kinder, die
- als Korridorkinder im Schuljahr 2022/23 nicht eingeschult wurden.
- im Zeitraum vom 01.10.2016 bis 30.06.2017 geboren wurden.
- bereits einmal von der Schulaufnahme zurückgestellt wurden.
Für Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.09.2017 geboren wurden, gilt ein dreimonatiger Einschulungskorridor: Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind zu Beginn des Schuljahres, oder erst ein Jahr später schulpflichtig wird.
Entscheidungsfrist für Korridorkinder: bis spätestens 11.04.2023
Vorzeitige Einschulung:
- Für Kinder, die vom 01.10.2017 – 31.12.2017 geboren sind, ist ein Antrag der Eltern auf vorzeitige Einschulung notwendig.
- Für Kinder, die ab 01.01.2018 geboren sind, ist ein Antrag der Eltern auf vorzeitige Einschulung notwendig. Zusätzlich muss ein schulpsychologisches Gutachten vorgelegt werden.
An welcher Schule muss ich mein Kind anmelden?
- Die Schuleinschreibung erfolgt dort, wo die Sprengelschule ist.
- Ein eventueller Gastschulantrag muss bei der Schuleinschreibung an der zuständigen Sprengelschule gestellt werden.
Wie geht es nach der Schuleinschreibung weiter?
- Entscheidung der Schulleitung über die Rückstellungsanträge (Mai 2023)
- Die Kindergärten besuchen mit den Vorschulkindern das Schulhaus. (Juni / Juli 2023)
- Alle Vorschulkinder und deren Eltern erhalten einen Brief mit Angaben zum ersten Schultag. (Ende Juli 2023)
Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie uns gerne kontaktieren:
Telefon: 09233 1614
E-Mail: sekretariat@gsschihoh.de
ÜBERTRITT
Schulberatung
Die Beratungslehrer sind Teil der staatlichen Schulberatung, die im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) festgeschrieben ist. Sie sind gesondert ausgebildet und stehen den Schülern und Eltern an den Schulen vor Ort zur Verfügung. Erster Ansprechpartner in Fragen der Ausbildung und Erziehung der Kinder bleibt jedoch die jeweilige Klassenleitung.
Der Beratungslehrer hilft die unterschiedlichen Bildungswege überlegt zu nutzen und berät …
… bei der Wahl der Schullaufbahn,
… bei der Wahl von Fächern und Ausbildungsrichtungen innerhalb einer Schulart,
… bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll,
… bei der Vorbereitung auf die Wahl eines späteren Berufs oder Studiums.
Der Beratungslehrer
… hilft Schulprobleme zu klären und zu bewältigen,
… hilft bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten,
… gibt Information über die Möglichkeit, von einer Schulart zur anderen oder einer Ausbildungsrichtung in eine andere zu wechseln.
…führt Testungen nach Einwilligung der Erziehungsberechtigten durch.
Die Arbeit des Beratungslehrers ist neutral, kostenfrei und vertraulich.
Bitte melden Sie sich bei Bedarf vorab über das Sekretariat der Grundschule Schirnding-Hohenberg an.
Grundschule
Schirnding-Hohenberg
Arzberger Straße 5
95706 Schirnding
09233/1614
E-Mail
verwaltung@gs-schirnding.de