Infos und Links

Sprachstandserhebung vor der Einschulung

Im März bzw. April 2025 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und deshalb im September 2026 grundsätzlich zur Einschulung vorgesehen sind.

Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.

Unter folgenden Link findes Sie alle FAQ’s:

https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule/einschulung-und-schulwegsicherheit/sprachstandserhebungen

Wichtiger Hinweis für alle Buskinder

Für Kinder, die mit dem reguliären Linienschulbus fahren (alle Hohenberger, Klasse 2-4), müssen die Eltern die Fahrkarten selbst beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie untenstehend:

Der Landkreis Wunsiedel ist ab dem 01.01.2024 Teil des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN). Verantwortlich für die Schülerbeförderung ist die Gemeinde Schirnding (Ansprechpartnerin: Frau Heike Rogler, 09233/ 7711-21).
Berechtigte Schüler erhalten ein 365€-Ticket. Dies besteht aus zwei Teilen: einem Verbundpass und der monatlichen Wertmarke.

NEU zum Schuljahr 2024/25:
Weitere Informationen und eine Anleitung zur Beantragung finden Sie hier:
Informationen zum neuen Verbundpass VGN (Beantragung nur online möglich)
Merkblatt – Mein 365€-Ticket

Neue Webseite des Kultusministerium

Der Internetauftritt soll für die ganze Schulfamilie die erste Anlaufstelle sein für aktuelle Nachrichten, grundlegende Informationen zum bayerischen Schulsystem und zu den vielfältigen Unterstützungsangeboten. Außerdem können Sie mit dem neuen Newsletter individuell die Informationen und Themen abonnieren.

Flyer: Broschüre_Die bayerische Grundschule (PDF)

www.km.bayern.de

Informationsbroschüre für Eltern

Digitale Version der Broschüre zur Einschreibung/vor Schuljahresbeginn:

KUVB_Flyer_Schulbeginner_230117 (PDF)

-> Die Informationsbroschüre für den Schulsport übersteigt leider die Uploudkapazitäten unserer Homepgae, daher kommen Sie gerne auf uns zu und wir händigen Ihnen diese gerne auch in Papierform oder per Mail aus.

Schulberatung

Die Beratungslehrer sind Teil der staatlichen Schulberatung, die im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) festgeschrieben ist. Sie sind gesondert ausgebildet und stehen den Schülern und Eltern an den Schulen vor Ort zur Verfügung. Erster Ansprechpartner in Fragen der Ausbildung und Erziehung der Kinder bleibt jedoch die jeweilige Klassenleitung.

Der Beratungslehrer hilft die unterschiedlichen Bildungswege überlegt zu nutzen und berät …

… bei der Wahl der Schullaufbahn,
… bei der Wahl von Fächern und Ausbildungsrichtungen innerhalb einer Schulart,
… bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll,
… bei der Vorbereitung auf die Wahl eines späteren Berufs oder Studiums.

Der Beratungslehrer
… hilft Schulprobleme zu klären und zu bewältigen,
… hilft bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten,
… gibt Information über die Möglichkeit, von einer Schulart zur anderen oder einer Ausbildungsrichtung in eine andere zu wechseln.
…führt Testungen nach Einwilligung der Erziehungsberechtigten durch.

Die Arbeit des Beratungslehrers ist neutralkostenfrei und vertraulich.

Bitte melden Sie sich bei Bedarf vorab über das Sekretariat der Grundschule Schirnding-Hohenberg an.

Adresse:
Grundschule
Schirnding-Hohenberg
Arzberger Straße 5
95706 Schirnding
Telefon:
09233/1614

E-Mail
verwaltung@gs-schirnding.de